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Aufgaben

1. Individuelle Integrationsförderung

 
1.1. Individuelle Integrationsplanung
Ausgehend von einem ganzheitlichen Ansatz, der sich an den Kompetenzen und Ressourcen junger Menschen mit Migrationshintergrund orientiert, wird mit ihnen im Rahmen ihrer Lebensplanung ein individueller Integrationsförderplan erarbeitet. Dieser umfasst:

- langfristig orientierte Lebensgestaltung / Lebensplanung (Berufswege- und Familienplanung, Einkommenssicherung, usw.). Die Orientierung an der Lebensplanung und an den Langzeitzielen dient vor allem der Förderung der Motivation der jungen Menschen zum Spracherwerb, zur Berufsausbildung usw.

- kurz- und mittelfristige Zielsetzung, Handlungsplanung, Vereinbarungen zur Umsetzung und Steuerung der Integrationsschritte.
 
Der individuelle Integrationsplan (nicht gleichzusetzen mit schriftlich fixierten Eingliederungsverträgen) wird zeitnah nach der Einreise oder der Feststellung des Förderbedarfes in einem gemeinsamen Zielfindungsprozess erstellt, kontinuierlich überprüft und fortgeschrieben. Eine zeitliche Festschreibung des Integrationsprozesses soll nicht erfolgen, da dieser in jedem einzelnem Fall unterschiedlich lange dauern kann.
 
1.2. Moderation und Begleitung des Integrationsprozesses

Für die Umsetzung des individuellen Integrationsplanes bedarf es der abgestimmten Zusammenarbeit zwischen allen am Integrationsprozess beteiligten Personen und Institutionen. Es gehört zur Aufgabe der JMD, dem jungen Menschen die für seinen Integrationsprozess sinnvollen und passgenauen Angebote zu empfehlen (Sprachkurse, berufsvorbereitende Maßnahmen, Ausbildung, Freizeit- und Präventionsmaßnahmen, Praktika usw.).
Durch geeignete Kooperationsformen wird sichergestellt, dass die Förderpläne der jeweiligen Maßnahmen aufeinander abgestimmt und am individuellen Integrationsplan des jungen Menschen orientiert sind.
 
1.3. Vermittlung an andere Dienste und Einrichtungen

Zur Erreichung der Einzelziele wird der junge Mensch durch den JMD auf allen erforderlichen Stationen, z. B. des Integrationskurses, der Berufsausbildung und der üblichen Maßnahmen der Jugendhilfe, begleitet und bedarfsbezogen an andere Dienste und Einrichtungen, wie z. B. Jugendämter, Migrationserstberatung der Wohlfahrtsverbände, Agenturen für Arbeit, örtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe und der Jugendberufshilfe, Jugend- und Drogenberatungsstellen, Gesundheits- und Schwangerschaftsberatungsstellen, Beratungsstellen für Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung vermittelt. Dies muss in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Einrichtungen geschehen.
Der JMD ist in die Moderation und Begleitung des Integrationsprozesses auf regionaler Ebene eingebunden und arbeitet mit den weiteren vom BMFSFJ geförderten Akteuren in den Kompetenzagenturen, dem Programm "Schulverweigerung die 2. Chance" sowie den Trägern des Programms "Lokales Kapital für soziale Zwecke-LOS" zusammen.
 
Die JMD wirken gemeinsam mit den Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren des Bundesamtes für Migration- und Flüchtlinge (BAMF) darauf hin, dass bei Bedarf jugendspezifische Integrationskurse gem. § 13 der Integrationskursverordnung zustande kommen.
 
1.4. Entwicklung und Durchführung von zusätzlichen, modularen Gruppenangeboten während des Integrationsprozesses

Begleitend und ergänzend zu den Integrationskursen, der Ausbildung, den Maßnahmen der Jugendberufshilfe und den schulischen Bildungsangeboten werden, wo erforderlich, Gruppenangebote vorgehalten, die eine individuelle Zielerreichung ermöglichen:

 

a) Sozialpädagogische Begleitung durch Gruppenangebote im Rahmen der KJP - Förderung (Kurse gemäß III.3.1 KJP).
Hierunter fallen insbesondere:
Hierfür bieten sich insbesondere gruppenpädagogische Veranstaltungen als Methode an. Sie fördern das soziale Lernen und das Selbsthilfepotential der Jugendlichen in der Gruppe.

Gruppenpädagogische Angebote unter Einbezug einheimischer Jugendlicher ergänzen die oben aufgezeigten Maßnahmen.

b) Initiierung, Vermittlung in und ggf. Durchführung von anderweitig z.B. kommunal- oder landesgeförderten Angeboten, wie
 

2. Netzwerk- und Sozialraumarbeit

 

3. Initiierung und Begleitung der interkulturellen Öffnung von Diensten und Einrichtungen der sozialen Handlungsfelder

 
Der Prozess der interkulturellen Öffnung bezieht sich auf alle für die Zielgruppe relevanten Dienste und Einrichtungen der sozialen Handlungsfelder in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie der Netzwerkpartner. Das kann u.a. heißen:



Träger-Organisationen:
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   Zur Homepage Paritätischer Wohlfahrtsverband
   Zur Homepage Rotes Kreuz

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