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EuropaNews November 2005 (Nr. 5)

zum download: EuropaNews_Nov05.pdf

JMD goes Europe
EuropaNews für die Jugendmigrationsdienste
– November 2005 (Nr. 05) –
Inhalt
IMPRESSUM
1. AKTUELLES: ENTWICKLUNGEN AUF EUROPÄISCHER EBENE
1.1 2008 als „Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs“ vorgeschlagen
1.2 Mitteilung zur Bekämpfung des Menschenhandels angenommen
1.3 Mitteilung zur Strategie für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der
Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
1.4 Migrations- und Asylpolitik: Besserer Informationsaustausch
1.5 Neue Dimension im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in
Strafsachen
1.6 Für eine gemeinsame europäische Einwanderungspolitik

2. FÖRDERPROGRAMME: INFORMATIONEN ZU AKTUELLEN PROJEKTAUSSCHREIBUNGEN
2.1 AGIS (Projektförderung/Betriebskostenzuschüsse) – Einreichfrist 27.01.2006
2.2 Europäisches Jahr der Arbeitskräftemobilität 2006 – Einreichfrist 12.12.05

3. PRAXISPROJEKTE: BERICHTE ÜBER ABGESCHLOSSENE UND LAUFENDE
TRANSNATIONALE PROJEKTE
3.1 cat net: "Christian Action and Networking against Trafficking in Women (CAT)“

4. EUROPEAN PLAYER:

5. VERANSTALTUNGEN: BERICHTE UND HINWEISE
5.1 Europäische Perspektiven in der Arbeit mit jungen Migrantinnen und Migranten,
30.11.- 1.12.2005, Berlin-Spandau
5.2 Die Europäische Jugendwoche vom 5. - 11. Dezember 2005, Brüssel
5.3 Training Course on the development of quality YOUTH Action 5 activities
5.4 Touch Europe – Starter-Seminar in Stuttgart 18.-19. Januar 2006
6. INTERESSANTE VERÖFFENTLICHUNGEN
6.1 Antirassistische Bildung im Rahmen internationaler Jugendarbeit
6.2 Der Schlüssel zum Europäischen Haus. Interkulturelle Kompetenz im neuen Europa

7. EU:ABC
7.1 Europäisches Jahr

EuropaNews der BAG EJSA für die Jugendmigrationsdienste (Nr. 05/2005)
im Netz: www.jugendmigrationsdienste.de
Impressum
Herausgeberin
Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V.
Wagenburgstr. 26-28
70184 Stuttgart
t: 0711- 16489 -10
f: 0711- 16489 -21
hermann@bagejsa.de
http://www.bagejsa.de
in Zusammenarbeit mit
Youth and European Social Work - Y.E.S. FORUM
Netzwerk für Jugendsozialarbeit in Europa
http://www.yes-forum.org/
Die EuropaNews für die Jugendmigrationsdienste werden gefördert durch das BMFSF (Referat 505 – Integration)
Die nächste Ausgabe der JMD EuropaNews der BAG EJSA erscheint Mitte Dezember 2005.

1. Aktuelles: Entwicklungen auf europäischer Ebene
1.1 2008 als „Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs“ vorgeschlagen
Anfang Oktober hat die Europäische Kommission den Vorschlag genehmigt, wonach 2008 zum
„Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs“ erklärt werden soll, um vor allem die jungen
BürgerInnen für dieses Thema zu interessieren. Mit den für das Europäische Jahr zur Verfügung
stehenden 10 Mio. Euro werden über Programme und andere Gemeinschaftsaktionen möglichst
konkrete und vielfältige Projekte finanziert. Die anvisierten Bereiche sind vor allem Kultur, Bildung,
Jugend, Sport und Unionsbürgerschaft.
Das Europäische Jahr 2008 möchte sich zum Ziel setzen:
• den interkulturellen Dialog zu fördern, der es den europäischen BürgerInnen und allen, die in
der EU leben, ermöglichen soll, sich die Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, um die
zunehmend offene und komplexe Umgebung meistern zu können;
• den europäischen BürgerInnen und allen, die in der EU leben, deutlich zu machen, wie wichtig
es ist, eine aktive und weltoffene Unionsbürgerschaft zu entwickeln, welche die kulturelle
Vielfalt respektiert und auf gemeinsamen Werten gründet.
Es sind drei Arten von Aktionen vorgesehen:
• Informations- und Werbekampagne für die Ziele des Europäischen Jahres – wofür die Hälfte der
Mittel eingesetzt werden könnte;
• Förderung einer begrenzten Anzahl von beispielhaften Aktionen auf Gemeinschaftsebene (z.B.
große Fest- oder Sportveranstaltungen) zur Bekanntmachung der Ziele des Europäischen Jahres,
vor allem bei den Jugendlichen;
• finanzielle Beteiligung an nationalen Aktionen, die eine starke europäische Dimension aufweisen.
Weitere Informationen: http://europa.eu.int/comm/culture/portal/index_de.htm

1.2 Mitteilung zur Bekämpfung des Menschenhandels angenommen
Die Europäische Kommission hat am 18.10.2005 die Mitteilung „Bekämpfung des Menschenhandels –
ein integriertes Vorgehen und Vorschläge für einen Aktionsplan” angenommen, in der sie aufzeigt, wie
sich die EU-Maßnahmen gegen Menschenhandel politikübergreifend festigen und verbessern lassen.
Der Aktionsplan umfasst nicht nur justiz- und innenpolitische Maßnahmen zur Bekämpfung des
Menschenhandels, sondern auch Initiativen in anderen EU-Politikbereichen wie Außenbeziehungen
und Entwicklung.
Die Mitteilung soll die rasche Annahme und ordentliche Umsetzung eines Aktionsplans des Rates und
der Kommission bewirken, der im Einklang mit dem Haager Programm zur Stärkung von Freiheit,
Sicherheit und Recht in der Europäischen Union steht. Ziel der Kommission ist es, im Sinne des
Rahmenbeschlusses vom 19.Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels das Engagement der
Europäischen Union und der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Prävention und Bekämpfung des
Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen oder wirtschaftlichen Ausbeutung weiter zu stärken und
etwas zum Schutz, zur Unterstützung und zur Rehabilitation der Opfer zu tun.
Der Mitteilung soll zu einer engagierten öffentlichen Debatte über dieses Thema anregen. Daneben
fordert sie ein integriertes Vorgehen und die Koordination politischer Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht, Außenbeziehungen, Entwicklungszusammenarbeit,
Beschäftigung, Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung.
Weitere Informationen:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/crime/trafficking/fsj_crime_human_trafficking_en.htm..

1.3 Mitteilung zur Strategie für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich
der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Die Europäische Kommission hat am 12.10.2005 die Mitteilung “Eine Strategie für die
Außendimension des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts” angenommen. Damit
entspricht die Kommission der im Haager Programm enthaltenen Aufforderung nach Annahme einer
Strategie für die Außendimension des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bis Ende
2005 durch den Rat. In der Mitteilung werden die wichtigsten außenpolitischen Herausforderungen
skizziert sowie Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Drittländern (z.B. geografische
Differenzierung, Partnerschaft und Flexibilität) aufgezeigt.
Die Zusammenarbeit mir Drittstaaten ist von wesentlicher Bedeutung für die Umsetzung des Haager
Programms, da globale Bedrohungen wie Terrorismus und organisierte Kriminalität ihre Wurzeln oft
außerhalb der EU haben. Interne und externe Aspekte der Sicherheit sind nach Ansicht der
Kommission nicht zu trennen.
Mögliche Bereiche der Zusammenarbeit sind laut Mitteilung Menschenrechte, Stärkung der
Institutionen, Asyl, Migration, verantwortungsvolle Staatsführung und Grenzverwaltung. Für die
Zusammenarbeit ist ein kohärenter und koordinierter Instrumentenmix wie bilaterale Abkommen,
Erweiterung und ein dem Beitritt vorgeschalteter Prozess, Aktionspläne im Rahmen der Europäischen
Nachbarschaftspolitik, regionale Zusammenarbeit, individuelle Regelungen, operative
Zusammenarbeit mit Europol, Eurojust, der Europäischen Polizeiakademie und der Agentur für
Außengrenzen, der Aufbau von Netzen von Verbindungsbeamten, Institutionenaufbau und Twinning-
Systeme, Außenhilfepolitik, Außenhilfeprogramme wie z.B. CARDS, TACIS und MEDA, internationaler
Organisationen sowie Überwachungsmaßnahmen vorgesehen.

1.4 Migrations- und Asylpolitik: Besserer Informationsaustausch
Am 12. Oktober 2005 hat die Kommission die Einrichtung eines Verfahrens zur gegenseitigen
Information im Bereich Asyl und Einwanderung vorgeschlagen. Dieser Mechanismus soll
vertrauensbildend wirken und ein koordiniertes Vorgehen in Angelegenheiten von gemeinsamem
Interesse erleichtern.
Seit der Vertrag von Amsterdam in Kraft ist, sind zahlreiche gemeinsame Maßnahmen im Bereich Asyl
und Einwanderung angenommen worden, da die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten sich die
Rechtsetzungskompetenz für diesen Bereich teilen. Gleichwohl kommt den nationalen Behörden
weiterhin eine wichtige Rolle zu, da sie regelmäßig neue Maßnahmen beschließen, die mitunter
Auswirkungen für andere Mitgliedstaaten oder die Gemeinschaft insgesamt haben können. Nachdem
die Binnengrenzen im Schengen-Raum abgeschafft sind und eine gemeinsame EU-Einwanderungsund
Asylpolitik entsteht, müssen die Mitgliedstaaten sich rechtzeitig über ihre asyl- und
einwanderungspolitischen Maßnahmen austauschen, die Auswirkungen für andere Mitgliedstaaten
haben könnten.
Nach diesem auf Artikel 66 EG-Vertrag gestützten Verfahren sollen die Mitgliedstaaten die anderen
Mitgliedstaaten und die Kommission über die von ihnen geplanten asyl- und einwanderungspolitischen
Maßnahmen informieren, und zwar spätestens dann, wenn sie diese publik machen. Die Kommission
richtet zu diesem Zweck ein webgestütztes Netz ein. Nur Maßnahmen, die beträchtliche
Auswirkungen auf mehrere Mitgliedstaaten oder die gesamte EU haben könnten, müssen mitgeteilt
werden. Über solche Maßnahmen kann ein Meinungsaustausch stattfinden. Ziel ist lediglich,
festzustellen, welches die Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse sind. Der
Meinungsaustausch wird also nicht in Entscheidungen oder irgendwie geartete Empfehlungen an den
Mitgliedstaat, um dessen Maßnahme es geht, münden.

1.5 Neue Dimension im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
Im Juni 2005 verabschiedeten der Rat und die Kommission den Aktionsplan zur Umsetzung des
Haager Programms. Der Aktionsplan sieht u.a. vor, die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu
verbessern. Im Juli 2005 ersuchte der Rat (Justiz und Inneres) in seiner Erklärung als Antwort auf die
Londoner Bombenanschläge die Kommission, die Vorlage des Vorschlags zum
Verfügbarkeitsgrundsatz auf Oktober 2005 vorzuziehen.
Der Austausch von strafverfolgungsrelevanten Informationen wird durch verschiedene bi- und
multilaterale Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten geregelt. Zu den wichtigen multilateralen
Vereinbarungen gehört der im Mai 2005 von sieben Mitgliedstaaten unterzeichnete Vertrag über die
Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des
Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der irregulären Migration. Mit diesem (noch
nicht ratifizierten) Instrument sollen u.a. weit reichende Maßnahmen zur Verbesserung des
Informationsaustauschs eingeführt werden.
Ziel des Vorschlags ist es, bestimmte Arten von in einem Mitgliedstaat bereits vorliegenden
strafverfolgungsrelevanten Informationen Behörden mit gleichwertigen Befugnissen in anderen
Mitgliedstaaten oder Europol zugänglich zu machen.
Die Kernpunkte des Vorschlags lassen sich wie folgt zusammenfassen:
• Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass strafrechtsrelevante Informationen, d.h.
Informationen, die die Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten ermöglichen,
erleichtern oder beschleunigen können und sich im Gewahrsam von speziell hierzu
ausersehenen Behörden befinden, von Behörden anderer Mitgliedstaaten, die über
gleichwertige Befugnisse verfügen, und von Europol mit genutzt werden können, wenn sie die
Informationen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.
• Verfügbare Informationen sollen entweder online zugänglich gemacht oder im Anschluss an
eine Informationsanfrage nach erfolgreichem Abgleich der gesuchten Information mit den
Indexdaten übermittelt werden, die die Mitgliedstaaten für online nicht zugängliche
Informationen zur Verfügung stellen sollen.
• Zu den verfügbaren Informationsarten gehören DNS-Profile, Fingerabdrücke, ballistische
Erkenntnisse, Kfz-Halterinformationen, Telefonnummern und sonstige Verbindungsdaten
sowie Namen aus Personenstandsregistern.
• Bevor der Informationsaustausch auf dieser neuen Grundlage beginnen kann, müssen die
Mitgliedstaaten zunächst melden, welche Behörden unter den Beschluss fallen und unter
welchen Bedingungen sie auf Informationen zugreifen können. Danach wird ein Ausschuss
feststellen, ob die verschiedenen Behörden einander gleichzusetzen sind, um zu
gewährleisten, dass ähnliche Behörden unter vergleichbaren Bedingungen Zugang zur
Information haben.
Quelle: http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1220&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

1.6 Für eine gemeinsame europäische Einwanderungspolitik
Im Oktober 2005 sprach sich das Europäische Parlament für eine gemeinsame europäische
Einwanderungspolitik aus. Zu den wichtigsten Streitpunkten in einer vorherigen Debatte gehörte die
Frage nach den Rechten von EinwanderInnen und die Schaffung eines europäischen „Green Card”-
Systems.
Die Entwicklung einer europäischen Einwanderungspolitik sei eine "Verpflichtung" der EU und
"vorrangiges Ziel der europäischen Integration". Bisher gebe es "keine europäische Migrationspolitik in
Form eines umfassenden und koordinierten Rahmens". Es sei jedoch notwendig, "bestehende
Wanderungsbewegungen zu steuern". Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen stelle eine
Herausforderung dar, die ein gemeinsames Vorgehen erfordert. Dieser Aspekt könne nicht aus rein
nationaler Perspektive angegangen werden, da Migrationsströme nicht nur die Grenzstaaten, sondern
die gesamte Europäische Union betreffen. Deswegen sei es "um so wichtiger, eine gemeinsame
Einwanderungspolitik zu verfolgen". In der Debatte wurde betont, dass es eine der Zukunftsaufgaben
in Europa sei, den Zustrom zu steuern. Nötig sei deshalb eine aufeinander abgestimmte europäische
Migrationsregelung. Klar müsse jedoch sein, "dass die Entscheidungshoheit über den Zugang zum
Arbeitsmarkt bei den Mitgliedstaaten liegt".
Mehr unter:
http://www.europarl.eu.int/news/expert/infopress_page/018-1960-300-10-43-902-20051027IPR01959-27-10-2005-2005--false/default_de.htm
2. Förderprogramme: Informationen zu aktuellenProjektausschreibungen

2.1 AGIS (Projektförderung/Betriebskostenzuschüsse) – Einreichfrist
27.01.2006
AGIS gewährt finanzielle Unterstützung von Projekten, die im Zuge der europäischen
Zusammenarbeit der Polizei-, Zoll- und Justizbehörden im Bereich des Strafrechts durchgeführt
werden und die darauf abzielen, die berufliche Kompetenz der MitarbeiterInnen dieser Behörden,
deren Zusammenarbeit, die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften und die
grenzüberschreitende Kriminalitätsprävention zu verbessern. Justizielle Zusammenarbeit in
Strafsachen, die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, Prävention und Bekämpfung
des Terrorismus, Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Kriminalitätsprävention
sowie der Schutz der Rechte von Opfern sind die prioritären Arbeitsschwerpunkte. Anträge können
u.a. von staatlichen oder privaten Einrichtungen und Organisationen der nationalen, regionalen oder
lokalen Ebene, Wirtschafts- und Berufsverbände, sowie Ausbildungs- oder Forschungsinstituten
gestellt werden.
Bei den Finanzhilfen für Projekte wird unterschieden nach Kooperationsprojekten, speziellen
Projekten und ergänzenden Maßnahmen sowie Betriebskostenhilfen. An einem Kooperationsprojekt
müssen mindestens drei Partner aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt sein, bei den
speziellen Projekten gilt die Anforderung, dass insgesamt 13 Mitgliedstaaten an dem Projekt beteiligt
sein müssen (allerdings nicht unbedingt als Antragsteller oder Partner).
Das Programmbudget für 2006 beträgt insgesamt 16 Mio Euro, davon stehen mehr als 13 Mio Euro
für die Projektfinanzierung zur Verfügung. Die beantragte Finanzhilfe für ein Kooperationsprojekt darf
70% der Projektkosten nicht überschreiten. Mindestens 30% der Gesamtkosten des Projekts müssen
durch Beiträge des Antragstellers, seiner Partner und weiterer Geldgeber sowie durch Einnahmen
gedeckt werden.
Die speziellen Projekte und ergänzenden Maßnahmen unterschieden sich bezüglich ihres Inhalts und
wegen des Fördersatzes von über 70% hinaus von den gewöhnlichen Projekten. Laut Vorschlag
konnten im Jahr 2006 insgesamt maximal 1,6 Euro für spezielle Projekte und maximal 0,8 Mio Euro
für ergänzende Maßnahmen bereitgestellt werden. Die finanzielle Unterstützung beschränkt sich auf
die Aufenthalts- und Reisekosten, die Auslagen für die Vorbereitung und Durchführung der Projekte
sowie die Erarbeitung der Schlussfolgerungen.
Mit den Betriebskostenhilfen soll kein bestimmtes Projekt kofinanziert, sondern die Tätigkeit
europäischer Organisationen oder europäischer Netze von Einrichtungen unterstützt werden, die
mindestens ein Jahr seit der Gründung gemäß dem Recht eines der Mitgliedstaaten bestehen, die
nicht staatlich sind, die keinen Erwerbszweck verfolgen und deren Tätigkeit eine europäische
Dimension aufweist und grundsätzlich mindestens 13 Mitgliedstaaten einbezieht. Für diese
Finanzhilfen wurde ein Höchstbetrag von 0,4 Mio Euro bereitgestellt. Die Kommission übernimmt
höchstens 70% der gesamten Betriebskosten.
Bewertung:
Vor allem die Kooperationsprojekte sind sehr interessant für Stellen, die mit der Betreuung von
Opfern befasst sind - einschließlich Einwanderungs- und Sozialbehörden. Vor allem die AGISThemenbereiche
„Kriminalitätsprävention“ und „Opferschutz“ bieten Möglichkeiten, mit
europäischen Partnern zusammen ein transnationales Projekt zu entwickeln – eventuell zunächst
in einer Partnerrolle.
Bei der Kriminalitätsprävention zielen die Projekte darauf ab, Methoden für die Bestimmung und
den Austausch bewährter Praktiken im Zusammenhang mit Präventionsstrategien und deren
Auswirkungen zu entwickeln und die berufliche Kompetenz der MitarbeiterInnen der zuständigen
Dienststellen zu verbessern. Projektthemen könnten hier u.a. im Bereich von Drogen- und
Jugendkriminalität liegen. Konkret können z.B. Bildungsprogramme und
Schadensreduzierungsprogramme zur Verringerung des Risikos entwickelt werden, dass es zu
Drogen- oder Jugendstraftaten kommt, es können Aktivitäten entwickelt werden, die der
kriminellen Viktimisierung und Straffälligkeit von ZuwanderInnen der zweiten und dritten
Generation auf europäischer Ebene entgegenwirken, Alternativen zur Gefängnisstrafe für Drogen
nehmende jugendliche StraftäterInnen entwickelt werden
Beim Thema Opferschutz zielen die Projekte darauf ab, die berufliche Kompetenz der
MitarbeiterInnen der zuständigen Dienststellen zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen
den Behörden sowie zwischen diesen und dem privaten Sektor zu verstärken. Gefragte Themen
sind hier u.a.: Sensibilisierung der Angehörigen der Rechtsberufe für die Rechte von Opfern sowie
Strukturen zur Unterstützung der Opfer von Straftaten (siehe auch: Transnationales
Praxisprojekt).
Internetseiten mit allen Ausschreibungsunterlagen 2006 (s. rechter Rand):
http://europa.eu.int/comm/justice_home/funding/agis/funding_agis_de.htm

2.2 Europäisches Jahr der Arbeitskräftemobilität 2006 – Einreichfrist 12.12.05
Mittels des Europäischen Jahres 2006 soll die Öffentlichkeit für die Herausforderungen und Chancen
der Mobilität der Arbeitskräfte während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn sensibilisiert werden.
Es gibt drei Arten von Aktivitäten:
• auf transnationaler Ebene organisierte Aktivitäten
• auf grenzüberschreitender Ebene organisierte Aktivitäten
• auf nationaler Ebene organisierte Aktivitäten
Alle drei Arten von Aktivitäten bieten die Möglichkeit, Maßnahmen zu kombinieren, die auf
verschiedenen operativen Ebenen – also auf lokaler, regionaler, transregionaler,
grenzüberschreitender oder transnationaler Ebene – stattfinden.
Beispiele für mögliche Aktivitäten:
• Seminare, Workshops und round table discussions (Rundtischgespräche), einschließlich
Austausch von Erfahrungen und Good Practice sowie Verbreitung der Ergebnisse
• Pilotprojekte (Beratungsinstrumente für mobile Arbeitskräfte, Entwicklung innovativer Instrumente/
Methoden zur Förderung der Mobilität usw., Bildungs- und Ausbildungsaktivitäten/-programme)
• Wettbewerbe, Ausstellungen, Jobmessen, kulturelle oder Medienereignisse.
Es sollen Finanzhilfen für 20 bis 30 Projekte gewährt werden. Die durchschnittliche Höhe der
Finanzhilfe wird sich voraussichtlich auf 150 000 bis 200 000 Euro belaufen bei einer Finanzierung der
Projekte bis maximal 85% des Gesamtbetrags der zuschussfähigen Kosten.
Bewertung:
Konkret gilt es bei dieser Ausschreibung, Kooperations- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie
Pilotprojekte zu organisieren, die darauf abzielen, die Mobilitätschancen für Arbeitskräfte in
Europa zu verbessern, den Austausch von Good Practice zu fördern und die relevanten
Stakeholder über die Freizügigkeitsrechte der Arbeitskräfte wie auch über Instrumente zur
Förderung der Mobilität in der EU zu informieren. Mobiltät ist eines der zentralen Themen auf EUEbene
aktuell sowie auch für die kommenden Jahre – vor allem im Zusammenhang mit der
Umsetzung der sog. Lissabonziele. Es ist daher wichtig, dieses Thema für die Zukunft
mitzugestalten. Da die hier geforderten Projekte eine gewisse Größe erfordern, um einen
signifikanten Beitrag zur Verwirklichung der allgemeinen Ziele der Aufforderung zu leisten,
empfiehlt es sich, Partnerschaften mit vielen und möglichst unterschiedliche AkteurInnen zu bilden
(diesen Partnerschaften müssen relevante und potenziell an den definierten Zielen interessierte
Stakeholder angehören!). An den Projekten müssen mindestens zwei Partner beteiligt sein. Der
Antragsteller kann selbst entscheiden, wie die Partnerschaften am besten beschaffen sein sollten.
Angesichts der spezifischen Zielsetzungen der Aktion können an dem Projekt Partner aus nur
einer einzigen Region oder einem einzigen Land mitwirken, wenngleich davon auszugehen ist,
dass an den meisten Projekten Partner aus mehreren Mitgliedstaaten beteiligt sein werden. Alle
Projekte haben jedoch nachzuweisen, dass sie einen europäischen Mehrwert erbringen, was im
Thema des Europäischen Jahres, in der Art des Projekts und/ oder in der Zusammensetzung der
Partnerschaft zum Ausdruck gebracht werden kann.
Weitere Informationen:
http://europa.eu.int/comm/employment_social/calls/2005/vp_2005_019/index_de.html

3. Praxisprojekte: Berichte über abgeschlossene und laufende
transnationale Projekte

3.1 cat net: „Christian Action and Networking against Trafficking in Women“
Das von der Europäischen Kommission mit 160 000 Euro bezuschusste AGIS-Projekt „Christian
Action and Networking against Trafficking in Womem (CAT)“ ist eine gemeinsame Initiative der
Churches' Commission for Migrants in Europe - CCME (vorgestellt in den EuropaNews, Ausgabe
Nr. 3, Sept/ 2005) und von Caritas Europa zusammen mit Kirchen und kirchennahen Trägern. Das
Projekt soll vor allem Frauen, die (potenziell) von Menschehandel betroffen sind, in die Lage
versetzen, gut informiert und ohne Druck autonome Enscheidungen darüber zu treffen, was sie
zukünftig mit ihrem Leben machen wollen.
Das Projekt startete bereits im Dezember 2002 mit Unterstützung des EU-Programms STOP mit
beteiligten Organisationen aus zehn verschiedenen europäischen Ländern inklusive den Herkunfts,
Transit- und Zielländern. Zunächst besuchten sich die Projektpartner gegenseitig, um die Situation
bezüglich Menschenhandel in den Ländern kennenzulernen und sich mit den Arbeitsfeldern der
Partner vertraut zu machen. Die Zusammenarbeit ermöglichte letztendlich eine Identifizierung von
‚best practice’ bei den Projektbeteiligten. Diese sind im CAT - Leitfaden für Bewußtseinsbildung und
sozialen Beistand (vgl. http://www.caritas-europa.org/module/FileLib/CATIIbrochurefinal1.pdf)
integriert und dienen der Unterstützung der Arbeit von Organisationen, die mit dem Thema
Menschenhandel konfroniert sind.
Die zweite Projektphase, die nun aus dem AGIS-Programm gefördert wird, bezieht eine Vielzahl von
Regierungsinstitutionen (vor allem aus dem Bereich Strafverfolgung) und nicht-kirchlichen
Organisationen ein. Der Schwerpunkt liegt vor allem bei der Weiterentwicklung von best practice bei
der Kooperation gegen Menschenhandel und bei Setzen allgemeiner Standards für die Arbeit gegen
Menschenhandel. Der Fokus liegt insbesondere auf der Kooperation zwischen verschiedenen
AkteurInnen, vor allem Kirchen, Strafverfolgungsbehörden und NRO.
Hauptelemente des Projekts zur Bekämpfung des Frauenhandels sind:
1. Förderung einer regelmäßigen Kooperation zwischen NRO, Beamten von
Strafverfolgungsbehörden und anderen Fachleuten aus dem öffentlichen Sekor zur
Verhinderung und Bekämpfung von Menschenhandel, zur Analyse der ‚Nachfrageseite’ und
zur Unterstützung der vom Menschenhandel betroffenenen Frauen.
2. Erweiterung des Netzwerkes von christlichen Organisationen und ihrer öffentlichen Partner im
Extranet und im Internet sowie die Weiterentwicklung der sektorübergreifenden Dynamik, die
bereits in CAT I (gefördert durch das EU-Vorläuferprogramm STOP II) angestossen wurde.
3. Bestandsaufnahme zu best practise in diesem Themenbereich im Rahmen von vier
Workshops, Ausbildungsaktivitäten im Rahmen von vier vertiefenden thematischen Treffen,
Besuche (u.a. bei Europol).
4. Einspeisen der Resultate in die Diskussion mit den politischen Akteuren auf europäischer und
nationaler Ebene und Verbreitung der Ergebnisse an ein breiteres Publikum.
Für weitere Information steht der Projektkoordinator Torsten Moritz, CAT, c/o CCME, E-Mail:
torsten.moritz@ccme.be zur Verfügung,
Internet: http://www.caritas-europa.org/code/EN/migr.asp?Page=244.
4. European Player:
AkteurInnen und Netzwerke aus anderen europäischen Ländern und auf europäischer Ebene
Martina Liebsch – EU-Vertretung des Deutschen Caritasverbandes in Brüssel
Martina Liebsch ist seit Oktober die neue Leiterin der EU-Vertretung des Deutschen Caritasverbandes
in Brüssel als Nachfolgerin von Bernd-Otto Kuper.
Das Thema Migration stand bereits im Jahr 1984 in Freiburg in Rahmen ihrer Beratungsarbeit für
ausländische Familien bei der Caritas in Vordergrund - ab 1998 war Frau Liebsch im Deutschen
Caritasverband (DCV) zuständig für die Durchführung von EU-Projekten im Migrationsbereich und
zuständig für die Vertretung des DCV zu europäischen Themen in Verbindung mit Caritas Europa.
Seit 2002 setze sie ihre Tätigkeit als Referentin für Förderpolitik bei der EU-Vertretung des DCV in
Brüssel fort, wo sie u.a. auch im ECRE (European Council of Refugees and Exiles)
http://www.ecre.org/ mitwirkt. Im gemeinsamen Büro mit der Brüsseler Vertretung der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) pflegt die DCV-Vertretung u.a.
Kontakte zu den Institutionen der EU, informiert die Caritas in Deutschland über aktuelle europäische
Entwicklungen, gibt europa- und förderpolitische Informationen weiter und kommentiert die
europäische Sozialpolitik. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Bekämpfung von Armut und die
Verminderung der Ausgrenzung im wettbewerbsorientierten europäischen Binnenmarkt. Lobby-Arbeit
für soziale Grundrechte (Europäische Grundrechte-Charta) und das sich Einsetzen für die Interessen
Bedürftiger sind weitere prioritäte Bereiche der Arbeit der DCV-Vertretung.
Im Arbeitsgebiet Migration umfasst die anwaltschaftliche Funktion des DCV die aktive Einflussnahme
auf die Erstellung migrationspolitischer Richtlinien und EU-Verordnungen und deren Umwandlung in
nationales Recht. Unterstützt wird auch der Auf- und Ausbau neuer Migrationsdienste in den neuen
EU-Mitgliedstaaten, den Kandidatenländern und den übrigen Ländern in Mittel- und Osteuropa. Als
wichtige zukünftige Themen im Bereich Migration stehen laut Frau Liebsch Integration, legale
Zuwanderung, die Zusammenarbeit zwischen Migration und Entwicklungshilfe und die
Aufrechterhaltung des Flüchtlingsschutzes im Vordergrund.
Hauptpartner in der Zusammenarbeit mit anderen Nichtregierungsorganisationen ist Caritas Europa
(CE). Caritas Europa koordiniert die Zusammenarbeit von in 44 Ländern ansässigen
Caritasorganisationen und beschäftigt sich mit Sozialpolitik, insbesondere Armutsbekämpfung,
Entwicklungszusammenarbeit, Not- und Katastrophenhilfe und Migration und hilft, Caritasverbände in
Mittel- und Osteuropa aus- und aufzubauen. Hier fliesst auch die Migrationsarbeit von Frau Liebsch
als Vorsitzende des Migrationsausschusses ein, dem insgesamt neun ExpertInnen der
Mitgliedsorganisationen angehören.
Caritas Europa hat für 2005-2010 einen strategischen Rahmen (http://www.caritaseuropa.
org/module/FileLib/StrategiePlanALL.pdf) mit prioritären Anliegen vorgelegt. Unter der Priorität
II zum Thema Migration, Asyl, Bekämpfung des Menschenhandels und der Integration finden sich u.a.
folgdende allgemeine Ziele:
• Ziel 1: Sicherstellen, dass Caritas-Mitgliedsorganisationen bei ihrer Arbeit mit
MigrantInnen einen professionellen und ganzheitlichen Ansatz verfolgen.
• Ziel 2: Ermutigung der Mitgliedsorganisationen, Dienste für MigrantInnen anzubieten, die
all ihre Notlagen abdecken und ihre Rechte schützen.
• Ziel 3: Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsorganisationen, die mit
MigrantInnen arbeiten, unter besonderer Berücksichtigung der Migrationsarbeit von
Mitgliedsorganisationen in europäischen Ländern außerhalb der EU.
• Ziel 4: Beobachtung und Beeinflussung der Entwicklungen der europäischen Migrationsund
Asylpolitik, insbesondere innerhalb der EU unter Beachtung ihrer Rückwirkungen auf
die politischen Entwicklungen in Drittländern.
• Ziel 5: Aufbau und Ausbau von effektiven Partnerschaften und Allianzen mit anderen
AkteurInnen, die in den spezifischen Feldern der Migration und des Kampfes gegen
Menschenhandel tätig sind.
• Ziel 6: Beitrag zu einer bindenden Strategie für erzwungene Migration und die
Bekämpfung des Menschenhandels innerhalb der Caritas Internationalis-Konföderation.
Kontakt: Martina Liebsch, EU-Vertretung des DCV, Rue de Pascale 4-6, B-1040 Brüssel,
Tel.: 0032-2-230 45 00, Email: Martina.Liebsch@caritas.de
5. Veranstaltungen: Berichte und Hinweise

5.1 Europäische Perspektiven in der Arbeit mit jungen Migrantinnen und
Migranten, 30.11.- 1.12.2005, Berlin-Spandau
Da noch wenige Teilnahmeplätze frei sind, ist eine umgehende Anmeldung zu dieser JMDFachtagung
noch möglich. Zielgruppe: MitarbeiterInnen in den Jugendmigrationsdiensten sowie
Mitarbeitende aus Einrichtungen und Projekten der Jugend(-sozial)arbeit, die mit jungen MigrantInnen
arbeiten sowie MultiplikatorInnen. Der Tagungsbeitrag beträgt 90 € (inkl. Übernachtung) bzw. 40 €
(ohne Übernachtung).
Weitere Informationen und Anmeldung unter http://www.bagejsa.de/veranstaltungen bzw.
hermann@bagejsa.de
5.2 Die Europäische Jugendwoche vom 5. - 11. Dezember 2005, Brüssel
Vom 05. - 11. Dezember 2005 findet zum zweiten Mal die European Youth Week statt. In dieser
Woche starten Jugendliche in ganz Europa vielfältige Aktionen zum Thema JUGEND und Europa. Die
European Youth Week ist eine Initative des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission und
will mit einer Vielzahl von verschiedenen Veranstaltungen, Events und Workshops das EUAktionsprogramm
JUGEND mit seinen Möglichkeiten und positiven Wirkungen einer breiten
Öffentlichkeit präsentieren. Weitere Informationen: http://jugendfuereuropa.de/projekte/eyw/

5.3 Training Course on the development of quality YOUTH Action 5 activities
TICTAC is a Network Training open for all 33 National Agencies of the YOUTH Programme and
targets at voluntary and professional youth workers and youth leaders involved in international youth
work and interested in using Action 5 for the strategic development of their work or organisation. By
bringing together representatives of youth organisations from different European countries the
TICTAC TC aims at improving the potential of the participants to get involved in Action 5 of the
YOUTH Programme and consequently increase the quality of Support Measures. The international
dimension of the TICTAC TC is given by the different nationalities of participants and trainers team.
This is an asset for the intercultural dimension of the course! The course methodology is based on the
concept of experiential learning, in an atmosphere where participants can learn a lot from each other
and have a lot of fun!
Bewerbungsfrist: 15.12.05 Termin: 13.2.-19.2.06 Ort: Bonn
Kosten: Unterkunft und Verpflegung sind frei. Reisekosten werden auf Grundlage der günstigsten
Reisemöglichkeit (Nachweis erforderlich) erstattet.
Kontakt Details: JUGEND für Europa, Heussallee 30, 53113 Bonn.
Ingrid Müller, Tel.: 0228 9506 227, Fax: 0228 9506 222, Email: mueller@jfemail.de

5.4 Touch Europe – Starter-Seminar in Stuttgart 18.-19. Januar 2006
Nach der großen Nachfrage zum ersten Seminar im Oktober 2005 findet ein weiteres „TOUCH
EUROPE“ am 18./19. Januar 2006 in Stuttgart statt. Wie beim ersten Seminar soll dieses besondere
Angebot die Möglichkeit bieten, in einem intensiven Workshop praktisches und kreatives
Handwerkszeug für die Entwicklung und Umsetzung eines Vorschlages für ein europäisches
transnationales Projekt vermittelt zu bekommen.

Die EU-Förderprogramme in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Jugend gehen in die letzen Runden
– die Vorschläge für die nächste Generation von EU-Programmen in den Bereichen allgemeine und
berufliche Bildung, Kultur, Jugend und audiovisueller Sektor und zum Thema Bürgerschaft /
Zivilgesellschaft wurden bereits veröffentlicht – insofern ein wichtiges Zeitfenster, um sich mit der
neuen Ausrichtung der Themen vertraut zu machen, die sowohl die Lebenswelt Ihrer Zielgruppen als
auch das Umfeld Ihrer Organisation betreffen werden.
Das Seminar wird von Y.E.S. FORUM in Kooperation mit der BAG EJSA durchgeführt. Weitere Infos
und Anmeldung per eMail: thomas.vollmer@yes-forum.org
6. Interessante Veröffentlichungen

6.1 Antirassistische Bildung im Rahmen internationaler Jugendarbeit
"Kompetenzgruppe Antirassismus" bei JUGEND für Europa legt Orientierungshilfe für Projekte im EUAktionsprogramm
JUGEND vor. Im Rahmen der "documents" - Reihe hat JUGEND für Europa den
Reader "Antirassistische Bildung im Rahmen internationaler Jugendarbeit – Hinweise für Projekte im
EU-Aktionsprogramm JUGEND" veröffentlicht. Das Papier ist als Orientierungshilfe für Projekte im
EU-Aktionsprogramm JUGEND angelegt und von der „Kompetenzgruppe Antirassismus“ bei JUGEND
für Europa als Ergebnis einer fortgesetzten Workshoparbeit entwickelt worden. JUGEND für Europa
möchte mit diesem Papier den Trägern internationaler Jugendarbeit einen Leitfaden für eigene
Überlegungen und konkrete Hinweise zur Verbesserung ihrer Praxis bei der Planung internationaler
antirassistischer Jugendprojekte geben. Zugleich möchte JUGEND für Europa Projektträgern Mut
machen, sich der Auseinandersetzung mit den Bildungszielen des EU-Aktionsprogramms JUGEND zu
stellen bzw. der eigenen internationalen Jugendarbeit neue inhaltliche Zugänge zu ermöglichen.
Mehr unter http://www.jugendpolitikineuropa.de/themen/rassismus/news-227.html

6.2 Der Schlüssel zum Europäischen Haus - Interkulturelle Kompetenz im
neuen Europa
Die wachsende Europäisierung des persönlichen Alltags in Gesellschaft und Politik macht
"interkulturelle Kompetenz" zu einem Schlüsselfaktor für das gemeinsame Leben im erweiterten
Europa. In ihrem Artikel arbeitet die Autorin, Eva Feldmann-Wojtachnia (C.A.P), Voraussetzungen und
Möglichkeiten einer gezielte Bildungsstrategie für junge Menschen heraus.
Der Artikel kann unter der folgenden Adresse heruntergeladen werden.
http://www.jugendpolitikineuropa.de/sonstiges/news-225.html
7. EU:ABC

7.1 Europäisches Jahr
Ein sog. Europäisches Jahr ist ein EU-Instrument, ausgewählte Fragestellungen und Problemlagen zu
thematisieren und zu bearbeiten. Ziel eines Europäischen Jahres ist es, die Bevölkerung der EU und
ihre verschiedenen Interessengruppen und Stakeholder für das gewählte Thema zu sensibilisieren, zu
informieren und mehr Öffentlichkeit zu schaffen. Das jeweilige Thema orientiert sich an aktuell
wichtigen Stategien und Tendenzen (wie sie z.B. durch die Lissabonstrategie vorgegeben sind).
Folgende Ziestellungen sind typisch für ein Europäisches Jahr:
• Sensibilisierung für das betreffende Thema,
• Anregung von Reflexionen und Diskussionen über Maßnahmen in Europa,
• Förderung des Erfahrungsaustauschs über beispielhafte Verfahren und wirksame Strategien, die
auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene entwickelt wurden,
• Stärkung der Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere der Entscheidungsträger,
Sozialpartner, NRO, Sozialdienste, des Privatsektors, der Interessengemeinschaften,
gemeinnütziger Institutionen,
• Verbesserung der Kommunikation über die jeweilige Thematik und Förderung einer positiven
Darstellung des Phänomens.
• Sensibilisierung für die Heterogenität der jeweiligen Bevölkerungsgruppe, Sensibilisierung für die
Komplexität der Themen.
Für das Jahr 2006 steht das Europäische Jahr der Arbeitskräftemobilität an (siehe aktuelle
Ausschreibung in Kapitel 2. Förderprogramme).
2007: Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle
Der Kommissionsvorschlag muss jetzt vom Rat bestätigt werden. Das Europäische Jahr 2007 gilt als
Herzstück einer Rahmenstrategie, mit der Diskriminierung in der EU wirksam bekämpft, die Vielfalt als
positiver Wert vermittelt und Chancengleichheit für alle gefördert werden soll. Insbesonderer soll im
„Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle 2007“ die Entwicklung eines positiveren Ansatzes
in Gleichstellungsfragen vorangebracht werden. Das Europäsche Jahr wird dazu beitragen, die
Öffentlichkeit und die Politik stärker für die Chancengleichheit zu sensibilisieren und die Stakeholder
zu mobilisieren. Die vier vorgesehenen Hauptthemen des Europäischen Jahres sind Rechte,
Anerkennung, gesellschaftliche Präsenz und Respekt und Toleranz.
2008: Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs (vgl. Kapitel 1. AKTUELLES)
Die Vorbereitung des Jahres sollte eng mit der Vorbereitung und Durchführung des für 2007
geplanten Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle abgestimmt werden, damit sich diese
beiden Initiativen optimal ergänzen und Synergien genutzt werden. Dieser Vorschlag muss jetzt von
Parlament und Rat geprüft werden; die Verabschiedung im Mitentscheidungsverfahren ist für Ende
2006 vorgesehen.
Bitte senden Sie uns eine email an hermann@bagejsa.de, wenn Sie (oder ein/e KollegIn) in unseren
Verteiler für die EuropaNews der BAG EJSA aufgenommen werden möchten.



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