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Grundsätze der JMD-Arbeit

Grundsätze zur Durchführung und Weiterentwicklung des Programms 18 im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) „Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund“
Stand: 01. Januar 2011


Einleitung / Zielgruppen / Ziele / Kernaufgaben / Aufgabenprofil der JMD im Einzelnen/ Organisation und Rahmenbedingungen



Einleitung

Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) leisten die Organisationen - Arbeiterwohlfahrt (AWO), Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA), Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS), Internationaler Bund (IB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und Der PARITÄTISCHE Gesamtverband und ihre jeweiligen Mitgliedsorganisationen seit Jahrzehnten mit den Jugendmigrationsdiensten (JMD) erfolgreiche Integrationsarbeit für junge Zuwanderinnen und Zuwanderer bis zum 27. Lebensjahr.
Die Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund ist ein wichtiger Baustein der Kinder- und Jugendpolitik des BMFSFJ. Als Bestandteil des Kinder- und Jugendplans und der Initiative JUGEND STÄRKEN versteht sich die Integrationspolitik des BMFSFJ als Motor zur Erhöhung der Chancengerechtigkeit und Verbesserung der Rahmenbedingungen und Zugangschancen von jungen Migrantinnen und Migranten insbesondere an der Nahtstelle Schule/Ausbildung/Beruf.
Die Jugendmigrationsdienste haben in erster Linie die Aufgabe, mit dem Verfahren des Case Managements und dem Instrument des individuellen Integrationsförderplans junge Menschen mit Migrationshintergrund zu unterstützen. Die JMD bieten für ihre Zielgruppe auch die sozialpädagogische Begleitung vor, während und nach den Integrationskursen des Zuwanderungsgesetzes (§ 45 AufenthaltsG) und den Sprachkursen auf der Grundlage des Garantiefonds für den Hochschulbereich (RL-GF-H) an. Zugleich beteiligen sich die Einrichtungen aktiv bei der Vernetzung der Angebote für Jugendliche in den Sozialräumen und bei der interkulturellen Öffnung der Einrichtungen und Dienste in sozialen Handlungsfeldern.
In Weiterentwicklung dieser Ansätze sind die JMD Teil des migrationsspezifischen Beratungsangebots nach § 45 des Aufenthaltsgesetzes für alle jungen Menschen mit Migrationshintergrund.
Als Teil der Jugendhilfe zielen die JMD auf Vermeidung bzw. Ausgleich von individuellen Benachteiligungen ab und tragen dazu bei, das Recht aller jungen Menschen mit Migrationshintergrund auf umfassende Teilhabe und Chancengerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen. Als Angebot der Jugendsozialarbeit kooperieren sie mit anderen relevanten Diensten und Einrichtungen und nehmen für diese eine Anlauf-, Koordinierungs- und Vermittlungsfunktion im Hinblick auf die Zielgruppe junger Menschen mit Migrationshintergrund wahr.
Diese Grundsätze dienen als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Aufgabenwahrnehmung der JMD und sind Bestandteil des jährlichen Bewilligungsbescheids

 
I. Zielgruppen

 

II. Ziele

 

III. Kernaufgaben

IV. Aufgabenprofil der JMD im Einzelnen

1. Individuelle Integrationsförderung
Die individuelle Integrationsförderung erfolgt bedarfsorientiert sowohl durch individuelle Beratung als auch durch die Steuerung des Integrationsprozesses im Verfahren des Case Managements.
1.1. Individuelle Integrationsplanung
Die individuelle Integrationsplanung geht von einem ganzheitlichen Ansatz aus, der sich an den Kompetenzen und Ressourcen junger Menschen mit Migrationshintergrund orientiert und die erreichten Bildungsabschlüsse einbezieht.
Im Verfahren des Case Managements wird ein individueller Integrationsförderplan gemeinsam mit den jungen Menschen im Rahmen ihrer Lebensplanung erarbeitet.
Dieser umfasst:
- langfristig orientierte Lebensgestaltung / Lebensplanung (Berufswegeplanung, Einkommenssicherung, usw.). Die Orientierung an der Lebensplanung und an den Langzeitzielen dient vor allem der Förderung der Motivation der jungen Menschen zum Spracherwerb, zur Berufsausbildung usw.
- kurz- und mittelfristige Zielsetzung, Handlungsplanung, Vereinbarungen zur Umsetzung und Steuerung der Integrationsschritte.
Der individuelle Integrationsförderplan[2] wird zeitnah nach der Einreise oder der Feststellung des Förderbedarfes in einem gemeinsamen Zielfindungsprozess erstellt, kontinuierlich überprüft und fortgeschrieben. Die individuelle Integrationsplanung beinhaltet auch die Bildungs- und Anerkennungsberatung bezogen auf schulische und berufliche Bildungswege. Eine zeitliche Festschreibung des Integrationsprozesses soll nicht erfolgen, da dieser in jedem einzelnen Fall unterschiedlich lange dauern kann.
1.2. Moderation und Begleitung des Integrationsprozesses
Für die Umsetzung des individuellen Integrationsförderplanes bedarf es der abgestimmten Zusammenarbeit zwischen allen am Integrationsprozess beteiligten Personen und Institutionen. Es gehört zur Aufgabe der JMD, den jungen Menschen die für ihren Integrationsprozess sinnvollen und passgenauen Angebote zu empfehlen (Sprachkurse, arbeitsmarktbezogene Maßnahmen nach SGB II/III, Ausbildung, Freizeit- und Präventionsmaßnahmen, Praktika usw.).
Durch geeignete Kooperationsformen wird sichergestellt, dass die Förderpläne der jeweiligen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und sich am individuellen Integrationsförderplan des jungen Menschen orientieren.
 
1.3. Vermittlung an andere Dienste und Einrichtungen
Zur Erreichung der Einzelziele wird der junge Mensch durch den JMD auf allen erforderlichen Stationen, z. B. des Integrationskurses, der Berufsausbildung und der Maßnahmen der Jugendhilfe, der ausbildungs- und arbeitsmarktbezogenen Angebote nach SGB II/III, begleitet und bedarfsbezogen an andere Dienste und Einrichtungen vermittelt. Dies muss in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Einrichtungen geschehen.
Der JMD ist in die Moderation und Begleitung des Integrationsprozesses auf regionaler Ebene eingebunden und arbeitet mit den weiteren vom BMFSFJ geförderten Akteuren der Initiative „JUGEND STÄRKEN“ zusammen.
1.4. Entwicklung und Durchführung von zusätzlichen, modularen Gruppenangeboten während des Integrationsprozesses
Begleitend und ergänzend zu den Integrationskursen, der Ausbildung, den Maßnahmen der Jugendberufshilfe und den schulischen Bildungsangeboten werden, wo erforderlich, Gruppenangebote durchgeführt, die eine individuelle Zielerreichung ermöglichen:
a)    Sozialpädagogische Begleitung durch Gruppenangebote im Rahmen der KJP – Förderung (Kurse gemäß III.3.1 KJP).
Hierunter fallen insbesondere:
Hierfür bieten sich insbesondere gruppenpädagogische Veranstaltungen als Methode an. Sie fördern das soziale Lernen und das Selbsthilfepotential der Jugendlichen in der Gruppe.
Die gruppenpädagogischen Angebote können einheimische Jugendliche einbeziehen. 
b)    Initiierung, Vermittlung in und ggf. Durchführung von anderweitig z.B. kommunal- oder landes- und bundesgeförderten Angeboten, wie
c)    Stärkung der Partizipation junger Menschen mit Migrationshintergrund. 
2. Netzwerk- und Sozialraumarbeit
3. Initiierung und Begleitung der interkulturellen Öffnung von Diensten und Einrichtungen der sozialen Handlungsfelder
Der Prozess der interkulturellen Öffnung bezieht sich auf alle für die Zielgruppe relevanten Dienste und Einrichtungen der sozialen Handlungsfelder in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie der Netzwerkpartner. Das kann u.a. heißen:

 V. Organisation und Rahmenbedingungen

1. Die Förderung erfolgt im Zentralstellenverfahren auf der Grundlage der Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes. Die Zentralstellen leiten die Mittel bedarfsgerecht an die Durchführungsträger weiter. 
Die JMD werden auf der Grundlage einer von den Trägergruppen der Jugendsozialarbeit unter Beteiligung der Länder und Kommunen regelmäßig durchgeführten Bestands- und Bedarfserhebung gefördert.
Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den JMD wird wie folgt ermittelt (Berechnungsgrundlage):
Für Aufgaben nach Nr. IV 1.1, 1.2 und 1.3 der Grundsätze (Individuelle Integrationsplanung, Moderation und Begleitung des Integrationsprozesses, Vermittlung an andere Dienste und Einrichtungen) richtet sich die Zahl der Stellen nach der Zahl der im Wege des Case Managements im JMD begleiteten Jugendlichen und nach der Anzahl aller anderen im JMD beratenen Jugendlichen. Dabei wird auch die sozialräumliche Situation berücksichtigt.
Die Entscheidung über die Stellenausstattung der JMD behält sich das BMFSFJ vor.
2. Die gegenseitige Information und Abstimmung zwischen den Trägergruppen bzgl. der Standorte der JMD (Neugründung/Schließung) erfolgt auf der regionalen und überregionalen Ebene durch das Gremium der Bundestutoren/-innen.
3. An dem Abstimmungsverfahren sind die örtlichen Netzwerke zu beteiligen. Eine Stellungnahme der zuständigen obersten Landesbehörde und der kommunalen Ebene ist einzuholen.
Auf der Grundlage der Abstimmung innerhalb und zwischen den Trägergruppen wird die Entscheidung über die Standorte der JMD auf der Bundesebene von den Zentralstellen vertreten durch die Bundestutorinnen und Bundestutoren getroffen. Die Entscheidung ist dem BMFSFJ zur Genehmigung vorzulegen.
4. Der Zugang der jungen Menschen mit Migrationshintergrund zu den JMD soll auf der kommunalen Ebene verbindlich gestaltet werden. Dazu müssen die JMD eng mit den zuständigen kommunalen Stellen, insbesondere den Ausländerbehörden und kommunalen Eingliederungsbehörden, mit Jobcentern und Grundsicherungsträgern sowie mit Migrantenorganisationen und Ausländerbeiräten kooperieren. Mehrsprachige Informationsmaterialien über die JMD und ihre Arbeit sollen im Internet zur Verfügung gestellt werden.
5. Die Qualitätsentwicklung wird durch die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, regelmäßige Fortbildungsangebote, Rahmen- und Einzelkonzepte zu den einzelnen Angeboten sowie die regelmäßige Dokumentation der Arbeitsergebnisse sichergestellt.
6. Die Arbeit der JMD berücksichtigt die Grundsätze des Gender Mainstreaming (wie in den RL-KJP unter Nr. I 2. c aufgeführt).
7. Diese Grundsätze des Programms 18 werden durch Rahmenkonzepte als Handlungsanleitungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den JMD und zur Abgrenzung mit den Aufgaben anderer Dienste ergänzt für die Bereiche:
8. i-mpuls JMD
9. Aufgrund gewonnener Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Umsetzung dieser Grundsätze werden diese unter Einbindung der programmspezifischen Arbeitsgruppe (Nr. 5 Abs. 2 KJP) regelmäßig an neue Erfordernisse angepasst.

[1] Dies gilt für die Sprachkursorte Berlin, Hamburg, Köln, Leipzig und Nürnberg

[2] Der individuelle Integrationsförderplan ist nicht gleichzusetzen mit schriftlich fixierten Eingliederungsverträgen

[3] Gruppenangebote für junge Migrant/-innen, die sich im JMD freiwillig engagieren. Mögliche Inhalte: Reflexion der eigenen Tätigkeit, Qualifizierung für die Tätigkeit, persönlichkeitsbildende und gesellschaftspolitische Themen.
 



Träger-Organisationen:
   Zur Homepage der BAGEJSA
   Zur Homepage Internationaler Bund
   Zur Homepage KJS
   Zur Homepage Arbeiterwohlfahrt
   Zur Homepage Paritätischer Wohlfahrtsverband
   Zur Homepage Rotes Kreuz

Gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Webdesign:
   René Styber HeARTmedia, Bayreuth