Gemeinsame Handlungsempfehlungen des BMFSFJ und des BMAS bezüglich der Schnittstellen und der Aufgabenverteilung zwischen Jugendmigrationsdiensten und Leistungsträgern nach SGB II / III
Das Inkrafttreten des SGB II zu Beginn des Jahres 2005 schuf auch für die Arbeit der Jugendmigrationsdienste neue strukturelle Rahmenbedingungen. Im Hinblick auf die Zielgruppe junger Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer sowie junger Menschen mit Migrationshintergrund ergaben sich neue Anknüpfungspunkte für eine enge Kooperation zwischen den JMD und den Leistungsträgern im Kontext von SGB II und SGB III. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben jetzt gemeinsame Handlungsempfehlungen zur Gestaltung der Zusammenarbeit herausgebracht.