Integrationskurse
Am 8. Dezember 2007 ist die neue Integrationskursverordnung in Kraft getreten, die für Integrationskurs-Teilnehmer einige Verbesserungen bringt. Die wichtigsten Neuerungen haben wir hier für Sie zusammengefasst. Dazu haben wir die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet.
Bitte beachten Sie auch die Informationsblätter am Ende dieses Textes! Diese enthalten eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen für Teilnehmer und Integrationskursträger.
Wer kann am Integrationskurs teilnehmen?
Ausländer, Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen sowie Bürger der Europäischen Union. Deutsche Staatsbürger können teilnehmen, wenn sie nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind.
Was ist das Ziel des Integrationskurses?
Die Teilnehmer sollen sich im Alltag auf Deutsch verständigen und schriftlich ausdrücken können. Außerdem sollen sie im Kurs das Wichtigste über die deutsche Rechtsordnung, Kultur und Geschichte lernen.
Wie lange dauert ein Integrationskurs?
Ein Integrationskurs dauert 645 Stunden. Er besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Stunden und einem Orientierungskurs mit 45 Stunden.
Welche Integrationskurse gibt es?
Neben dem allgemeinen Integrationskurs gibt es spezielle Integrationskurse für Teilnehmer, die besondere Bedürfnisse haben. Angeboten werden:
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Jugendintegrationskurse
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Frauenintegrationskurse
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Alphabetisierungskurse
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Förderkurse
Die Integrationskurse für spezielle Zielgruppen haben bis zu 900 Stunden Sprachkurs und 45 Stunden Orientierungskurs. Zu allen speziellen Integrationskursen wird Kinderbetreuung angeboten.
Neben den Kursen für spezielle Zielgruppen gibt es auch einen Intensivkurs. Er eignet sich für Teilnehmer, die das Kursziel besonders schnell erreichen möchten und können. Der Intensivkurs besteht aus nur rund 400 Stunden Sprachkurs und 30 Stunden Orientierungskurs.
Wer kann einen Jugendintegrationskurs besuchen?
Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig und noch keine 27 Jahre alt sind und sich auf eine weiterführende Schule, Hochschule oder auf eine andere Ausbildung vorbereiten möchten.
Wer kann einen Frauenintegrationskurs besuchen?
Migrantinnen, die aus familiären oder kulturellen Gründen keinen allgemeinen Integrationskurs besuchen können und in einer reinen Frauenklasse mit einer Lehrerin lernen möchten.
Wer kann einen Alphabetisierungskurs besuchen?
Migrantinnen und Migranten, die nicht ausreichend lesen und (oder) schreiben können.
Wer kann einen Förderkurs besuchen?
Migrantinnen und Migranten, die für das Erlernen einer neuen Sprache etwas mehr Zeit brauchen. Ihnen bietet der Förderkurs die Möglichkeit, das Kursziel in 945 Stunden zu erreichen.
Wie sieht eine Integrationskurs-Gruppe aus?
Eine Gruppe im Integrationskurs darf höchstens 20 Teilnehmer haben. Es sollten Teilnehmer mit unterschiedlichen Muttersprachen sein.
Wie sieht der Abschlusstest aus?
Ziel des Integrationskurses ist es, erfolgreich am Abschlusstest teilzunehmen. Dieser besteht aus einem Sprachtest - dem "Zertifikat Deutsch" - und einem Test zum Orientierungskurs. Wenn die Teilnehmer den Abschlusstest bestehen, erhalten sie das "Zertifikat Integrationskurs".
Wenn die Teilnehmer noch nicht gut genug Deutsch können, dürfen sie bis Ende 2008 auch die einfachere Sprachprüfung "Start Deutsch 2" ablegen. In diesem Fall haben die Teilnehmer allerdings den Integrationskurs nicht erfolgreich beendet, weil sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse haben. Die Teilnehmer erhalten nur eine Bescheinigung über das erreichte Ergebnis.
Wenn die Teilnehmer den Abschlusstest nach Inkrafttreten der neuen Integrationskursverordnung gemacht haben und für den Integrationskurs und den Test weniger als zwei Jahre gebraucht haben, kann das Bundesamt ihnen die Hälfte des gezahlten Kostenbeitrags erstatten.
Müssen die Teilnehmer den Abschlusstest bezahlen?
Nein, die Teilnahme am Abschlusstest ist grundsätzlich kostenlos.
Gibt es am Ende des Kurses eine Bescheinigung?
Teilnehmer, die den Abschlusstest bestehen, erhalten das "Zertifikat Integrationskurs".
Können Kursabschnitte wiederholt werden?
Teilnehmer können den Aufbausprachkurs (300 Unterrichtsstunden) wiederholen, wenn sie an einer Sprachprüfung (A 2 oder B 1) am Ende des Integrationskurses teilgenommen haben und das Sprachniveau B1 nicht nachweisen konnten. Voraussetzung ist, dass sie bisher ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben.
Teilnehmer, die den Aufbausprachkurs wiederholen möchten, können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag stellen. Dies gilt auch, wenn der Abschlusstest vor Inkrafttreten der neuen Integrationskursverordnung erfolglos abgelegt wurde.
Was bedeutet "ordnungsgemäße Teilnahme"?
"Ordnungsgemäße Teilnahme" bedeutet, dass ein Teilnehmer den Kurs regelmäßig besucht und am Abschlusstest teilnimmt. Wer zum Integrationskurs verpflichtet wurde und nicht regelmäßig am Kurs oder nicht am Abschlusstest teilnimmt, kann finanzielle und rechtliche Nachteile haben.
Werden die Fahrtkosten zum Integrationskurs erstattet?
Teilnehmer, die zum Integrationskurs verpflichtet wurden und Arbeitslosengeld II erhalten und Teilnehmer, die von den Kosten des Integrationskurses befreit wurden, bekommen die notwendigen Fahrtkosten zum Kurs erstattet. Teilnehmer, die zum Integrationkurs verpflichtet wurden aber kein Arbeitslosengeld II erhalten und Spätaussiedler können einen Zuschuss zu ihren Fahrtkosten beantragen.
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)