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2.539 Asylbewerber im Juli 2009

Im Juli 2009 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.539 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber ist im Vergleich zum Vormonat um 587 Personen (30,1 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat Juli 2008 um 746 Personen (41,6 Prozent) gestiegen.
Von Januar bis Juli 2009 lag die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres um 2.190 Personen (17,1 Prozent) höher.
Im Juli 2009 kamen gegenüber dem Vormonat deutlich mehr Asylbewerber aus dem Irak (Juni: 430, Juli: 647) und aus Afghanistan (Juni: 201, Juli: 324).
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Juli 2009 2.539 Personen (Vormonat: 1.952 Personen) Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 587
(30,1 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Juli 2008: 1.793 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im Juli 2009 um 746 (41,6 Prozent) gestiegen.
Hauptherkunftsländer im Juli 2009 waren:

Herkunftsländer in den Monaten Mai, Juni und Juli 2009
Nr.
Land
Mai
Juni
Juli
1.
Irak
397
430
647
2.
Afghanistan
144
201
324
3.
Türkei
116
113
139
4.
Kosovo
115
133
104
5.
Vietnam
91
94
100
6.
Iran
47
56
84
7.
Indien
62
63
82
8.
Syrien
80
67
69
9.
Russische Föderation
48
67
65
10.
Georgien
28
49
65

Neben den 2.539 Personen, die im Juli 2009 erstmals Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt haben (Erstanträge), wurden 467 erneute Asylanträge nach Rücknahme oder Ablehnung eines früheren Asylantrags gestellt (Folgeanträge).
Im Juli 2009 hat das Bundesamt über die Anträge von 2.819 Personen (Vormonat: 2.576) entschieden.
Insgesamt 887 Personen (31,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 35 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 852 Personen (30,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im Juli 2009 bei 185 Personen (6,6 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt, z.B. weil im Herkunftsland die Todesstrafe, die Folter oder andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit konkret droht.
Abgelehnt wurden die Anträge von 1.047 Personen (37,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 700 Personen (24,8 Prozent).
II. Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis Juli 2009 ergeben sich folgende Zahlen:

Herkunftsländer von Januar bis Juli 2009
Nr.
Land
Personen
1.
Irak
3.825
2.
Afghanistan
1.445
3.
Türkei
871
4.
Kosovo
788
5.
Vietnam
763
6.
Syrien
469
7.
Russische Föderation
467
8.
Iran
454
9.
Nigeria
422
10.
Indien
400

In der Zeit von Januar bis Juli 2009 haben insgesamt 15.028 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (12.838 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 2.190 Personen
(17,1 Prozent).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Juli 2009:
Neben den 15.028 Erstanträgen wurden insgesamt 3.300 Folgeanträge gestellt.
Im Zeitraum von Januar bis Juli 2009 hat das Bundesamt 16.854 Entscheidungen (Vorjahr: 12.306) getroffen.
Insgesamt 5.261 Personen (31,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 268 Personen (1,6 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 4.993 Personen (29,6 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Juli 2009 bei 860 Personen (5,1 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 6.248 Personen (37,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.485 Personen (26,6 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Juli 2009 20.023, darunter 15.883 Erstanträge und 4.140 Folgeanträge (Vormonat: 19.739 anhängige Verfahren, davon 15.595 Erst- und 4.144 Folgeanträge).